Der Kapitän des Schiffes ist verpflichtet, beim Betreten der Binnengewässer und Hoheitsgewässer der Republik Kroatien auf kürzestem Weg in den nächstgelegenen Hafen einzulaufen, der für internationalen Verkehr zugelassen ist, um dort die Grenzkontrolle durchführen zu lassen und eine Vignette im Hafenamt einzuholen.
Häfen für internationalen Verkehr in der Republik Kroatien sind: Umag, Poreč, Rovinj, Pula, Raša-Bršica, Rijeka, Mali Lošinj, Zadar, Šibenik, Split, Korčula, Vela Luka, Ubli (Lastovo), Ploče, Metković und Dubrovnik. Vom 1. April bis zum 31. Oktober sind in der Saison folgende Häfen für den internationalen Verkehr geöffnet: ACI Marina Umag, Novigrad (Istrien), Sali, Božava, Primošten-Kremik, Stari Grad (Insel Hvar), Hvar (Hafen), Vis (Hafen), Komiža, Cavtat.
Die Vignette ist ein Kennzeichen mit dem die Anmeldung der Einreise, die Erfüllung der Bedingungen für die Navigation in der Republik Kroatien und die Zahlung der Gebühren für die Schifffahrt-Sicherheit, Lichtsignalisierung, die nautische Informationskarte, und Verwaltungsgebühren bestätigt wird. Die Gültigkeit der Vignette ist bis zum Ende des laufenden Jahres. Die Vignette ist obligatorisch für Wasserfahrzeuge, deren Länge 3 Meter oder mehr beträgt, sowie für Wasserfahrzeuge, deren Länge weniger als 3 Meter ist, deren Gesamtleistung der Antriebsmaschinen jedoch 5 kW oder mehr beträgt. Eine Vignette ist für Ruderboote, unabhängig von ihrer Länge, nicht obligatorisch.
Das Hafenamt stellt eine Vignette aufgrund von Unterlagen aus, die vom Kapitän des Schiffes vorzulegen sind:
- Liste der Besatzung und der Passagiere
- Nachweis, dass das Wasserfahrzeug segelfähig ist
- Nachweis, dass die Person, die das Schiff steuert, dazu befugt ist
- Versicherungsnachweis
- Nachweis über das Eigentum oder eine Vollmacht
Die Kurtaxe für Bootseigner oder Bootsbenutzer wird ausschließlich online über das Portal nautika.evisitor.hr bezahlt. Das Portal ist auf Kroatisch, Englisch, Deutsch und Italienisch verfügbar und akzeptiert Zahlungen mit allen gängigen Kreditkartenmarken. Nautiker die Kurtaxe nach der Länge des Bootes und nach der Anzahl der Personen bzw., falls dies vorteilhafter ist, was bei einem kürzeren Aufenthalt am Zielort meistens zutrifft, nach der Anzahl der Nächte zahlen.
Vor dem Verlassen der kroatischen Hoheitsgewässer muss der Kapitän des Schiffes:
- sich einer Grenzkontrolle in einem der Eingangshäfen für internationalen Verkehr unterziehen
- die Besatzungs- und Passagierliste beglaubigen lassen
Die Anwendung des Nautischen Informationsdienstes (nIS) ist vorgesehen für Segler, Bootsführer, Angler, Taucher, Schwimmer und andere Personen gedacht, die sich an der Küste und am Meer aufhalten. Die Applikation ist in mehreren Sprachen (in Kroatisch, Slowenisch, Englisch, Deutsch, Italienisch, Französisch, Tschechisch, Slowakisch, Polnisch, Ungarisch, Spanisch und Russisch) erstellt.
Zusätzliche Informationen: